Entretien mit Rudi Friedrich von Connection e.V.
Seit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine ist die Frage des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung auch außerhalb des Kriegsgebietes hochaktuell geworden. Sie spielt sich im Spannungsfeld zwischen der kollektiven Pflicht zur Verteidigung des eigenen Landes im Angriffsfall und dem Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ab. Für Menschen in den Kriegsgebieten ist dies bei weitem keine philosophische Diskussion sondern ein existentielles Problem. Wir sprachen dazu mit Rudi Friedrich von Connection e.V. Der Verein setzt sich seit mehreren Jahrzehnten weltweit für Menschen ein, die sich dem Kriegsdienst verweigern.
Gibt es ein Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung?
Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung wird weder in der UN-Charta der Menschenrechte explizit erwähnt, noch in den multilateralen Menschenrechtsabkommen, mit Ausnahme der Grundrechtecharta der EU festgehalten. Hier wird das Recht zur Kriegsdienstverweigerung lediglich nach den „einzelstaatlichen Gesetzen“ anerkannt, es wird also den einzelnen Staaten überlassen, wie sie es ausgestalten, was zum Teil zu großen Einschränkungen führt. So ist es in vielen Ländern der EU z.B. Soldaten und Reservisten nicht möglich, als Kriegsdienstverweigerer anerkannt zu werden.
Von zentraler Relevanz im Kontext des Rechtes auf Kriegsdienstverweigerung ist seine Anerkennung durch den UN-Menschenrechtsausschuss[1] sowie den UN-Menschenrechtsrat. Diese leiten den Anspruch auf Kriegsdienstverweigerung vom Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ab, das im Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte verankert ist. Wiederholt wurden in Entscheidungen in Einzelfällen Staaten vom Ausschuss wegen Verstößen gegen Artikel 18 gerügt, da sie das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht gewährleistet hatten.
Besonders wichtig für den Schutz von Verweigernden ist die Feststellung des Ausschusses, dass die im Artikel 18 enthaltenen Bestimmungen nicht aus Gründen der « nationalen Sicherheit » eingeschränkt werden dürfen und dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung für Wehrpflichtige, Berufsangehörige der Streitkräfte sowie für Reservisten anerkannt werden sollte, wie es unter anderem vom UN-Menschenrechtsausschuss, der Parlamentarischen Versammlung und dem Ministerkomitee des Europarates anerkannt wurde.
In der gleichen Logik urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2011 im Fall eines armenischen Zeugen Jehovas, dass die Ablehnung des Militärdienstes als Menschenrecht anzusehen ist.[2]
Wir können also klar sagen, dass die Kriegsdienstverweigerung international als Menschenrecht anerkannt ist und dass sie für jeden zu jeder Zeit – auch in Kriegszeiten – gültig sein sollte.
Trotzdem wird in vielen Ländern das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht anerkannt. Die Folgen für die Verweigernden: Verleumdung, soziale Ausgrenzung, Geldstrafen, hohe Gefängnisstrafen bis hin zu Folter oder sogar Hinrichtung. Viele müssen ihr Land aus Angst vor Repressalien verlassen. Dabei ist ihr Schicksal als Flüchtende prekär, trotz der Ermutigung des UN-Menschenrechtsrates Kriegsdienstverweigerern Asyl zu gewähren, die in ihrem Herkunftsland eine begründete Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Verweigerung des Militärdienstes haben, wenn es keine oder keine angemessene Regelung für die Kriegsdienstverweigerung gibt“. [3]
In diesem brennpunkt-Dossier beleuchten wir Situationen, in denen individuelle Rechte mit kollektiven Rechten in Konflikt kommen. Sind Sie der Meinung, dass man von einem solchen Konflikt reden kann, wenn ein Land, so wie jetzt die Ukraine, sein Gebiet kollektiv gegen einen externen Angriff verteidigt und dem individuellen Recht des Einzelnen sich zu weigern am militärischen Konflikt zu beteiligen.
In der Tat handelt es sich um einen Angriffskrieg Russlands. Die Kriegführung ist grauenhaft und verbrecherisch. Das ist offensichtlich. Bezüglich der Ukraine bedeutet das, dass sie derzeit einen Verteidigungskrieg führt. Und dennoch stellt sich angesichts von Zehntausenden von Militärdienstflüchtigen in der Ukraine[4] die Frage, ob der Krieg der Ukraine wirklich so viel Zustimmung im Land erhält, wie uns hier die Medien berichten? Bei genauerem Hinsehen ist die ukrainische Gesellschaft doch wesentlich diverser und vielfältiger, als es den Anschein hat. Und die Flucht von Militärdienstpflichtigen kann auch als Abstimmung mit den Füßen gesehen werden. Es wäre daher meines Erachtens verkehrt von einer kollektiven Entscheidung für den Krieg zu sprechen. Es war eine Entscheidung der Regierung und des Militärs und sicherlich auch mit Unterstützung der Mehrheit der Bevölkerung, in diesen Krieg zu gehen. Aber eben nicht von allen.
Und wenn wir uns das individuelle Recht betrachten: Wir bewegen uns hier auf der Ebene der Menschenrechte, die als allgemeingültig angesehen werden. Es sind vor allem individuelle Rechte, gerade auch in Bezug auf das Recht auf Kriegsdienstverweigerung. Und gerade dann, wenn es besonders wichtig für die Betroffenen wird, also im Kriegsfall, muss solch ein Recht Gültigkeit haben.
Was ist die rechtliche Situation von Kriegsdienstverweigernden in Belarus, Russland und der Ukraine und werden ihre Rechte durch ihre Regierungen respektiert?
In allen drei Ländern gibt es eine Wehrpflicht, der üblicherweise alle Männer zwischen 18 und 27 Jahren unterliegen. Russland und die Ukraine haben das Alter für eine mögliche Einberufung in den letzten Monaten auf 60 Jahre erhöht. Die Ukraine hat zudem das Kriegsrecht ausgerufen und eine Generalmobilmachung angeordnet.
Jede Person müsste das Recht haben, jederzeit einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen zu können. Jedoch wird das in keinem der drei Länder gewährleistet. In Russland ist ein Antrag nur bis zur Einberufung möglich. Es gibt auch kein Recht für Reservisten und Soldaten, einen Antrag zu stellen.
In Belarus wird das Recht auf religiöse Kriegsdienstverweigerer eingeschränkt. Diese müssen nach einer Anerkennung einen unbewaffneten Dienst im Militär leisten, womit sie Teil des Militärs sind. Das ist eine klare Verletzung internationaler Normen.
In der Ukraine, so hat das Verteidigungsministerium am 21. August 2022 mitgeteilt, gibt es aufgrund des Kriegsrechts kein Recht mehr, den Kriegsdienst zu verweigern. Es gab bereits entsprechende Verurteilungen zu mehreren Jahren Haft auf Bewährung.
Wer sich also dem Militärdienst entzieht, wird strafrechtlich verfolgt. Je nach Zeitpunkt und Situation kann eine Bestrafung mehrere Jahre Haft zur Folge haben. Wesentlich schärfer verfolgt wird eine Desertion, insbesondere während eines Krieges.
Wie sind die Kriegsdienstverweigernden organisiert und ist es Ihnen möglich, auch in der aktuellen Situation Kontakt zu ihnen aufrechtzuerhalten?
In allen drei Ländern gibt es Gruppen, die Kriegsdienstverweigerer unterstützen. Die Gruppen aus Belarus (Nash Dom) und Russland (Movement of Conscientious Objectors) arbeiten vom Exil aus, die Ukrainische Pazifistische Bewegung kann noch im Land arbeiten. Im Rahmen eines Europäischen Netzwerkes arbeiten wir eng mit ihnen zusammen.
Es wird berichtet, dass viele Verweigerer aus Belarus, Russland und der Ukraine aus ihrem Land geflohen sind, um sich nicht am Krieg beteiligen zu müssen. Wie sieht ihre Situation aus und werden alle, die in der EU ankommen, gleich behandelt oder wird unter Deserteuren und denen, die Angst vor der Einberufung haben, unterschieden?
Es gibt keine genauen Zahlen darüber, wie viele Personen wegen Kriegsdienstverweigerung, Militärdienstentziehung oder Desertion in den jeweiligen Ländern ihr Land verlassen haben. Wir müssen bei Russland und der Ukraine von mehreren Zehntausend Personen ausgehen. Für Belarus schätzt die Organisation Nash Dom die Zahl auf etwa 25.000.[5]
Der größte Teil der Militärdienstflüchtigen aus Russland und Belarus ist nach Georgien, Armenien, Israel, Serbien oder in die Türkei geflohen. Nur sehr wenige suchen Schutz in Westeuropa. Uns sind noch keine rechtskräftigen Entscheidungen über ihre Asylgesuche bekannt.
Falls diejenigen, die in die EU flüchten, sich darauf berufen, dass sie sich einem völkerrechtswidrigen Krieg entziehen, müssen wir leider davon ausgehen, dass die vom Europäischen Gerichtshof gesetzten Hürden dazu führen werden, dass sie kein Asyl erhalten. Sie müssten nachweisen, dass sie einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt haben, der abgelehnt wurde oder dass sie rekrutiert und im Kriegsgebiet eingesetzt wurden. Die größte Zahl der Geflüchteten hat hingegen rechtzeitig vor einer Einberufung das Land verlassen und kann schon daher solche Nachweise nicht erbringen.
Aufgrund eines Appells an den Bundestag hat die deutsche Bundesregierung inzwischen zugesichert, dass Deserteure aus Russland einen Flüchtlingsschutz erhalten sollen. Das ist ein wichtiger Schritt, aber leider keine Lösung für die große Zahl derjenigen, die noch gar nicht beim Militär waren oder sind.
Militärdienstflüchtige aus der Ukraine sind in großer Zahl in die Europäische Union geflüchtet. Hier erhalten sie derzeit einen befristeten humanitären Aufenthalt. Die Frage ist, was passiert, wenn dieser Aufenthalt endet. Sie wären in der Ukraine straffällig. Es sind bereits etwa 5.000 Verfahren in der Ukraine anhängig wegen Desertion, Militärdienstentziehung oder ähnlicher Delikte.
Mobilisiert sich die europäische Zivilgesellschaft zugunsten der Militärdienstflüchtige?
Ja, absolut. Im Juni haben 60 Organisationen aus 20 Ländern einen Appell an das Europäische Parlament und die parlamentarische Versammlung des Europarates[6] gerichtet, in dem die Notwendigkeit gerechtfertigt wurde, Deserteuren und Kriegsdienstverweigerern aus Russland, Belarus und der Ukraine Schutz und Asyl zu gewähren. Gespräche mit einigen Parlamentarier.innen haben schon stattgefunden, die jetzt überlegen, wie der Appell gefördert werden kann.
Ferner haben wir im Rahmen des Netzwerkes am 21. September eine Kampagne lanciert, in der wir Schutz und Asyl für Deserteure und Verweigerer aus Belarus und der Russischen Föderation fordern und die ukrainische Regierung auffordern, die Verfolgung von Militärdienstverweigern einzustellen und ihnen das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zu gewährleisten. Ferner wird an alle Staaten appelliert, ihre Landesgrenzen für alle zu öffnen, die sich unter großen persönlichen Risiken in ihrem eigenen Land dem Krieg widersetzen. Mehr zur Kampagne: www.Connection-eV.org/StopWarCampaign.
Wie unterstützt Connection e.V. konkret unterdrückte Kriegsdienstverweigerer in ihren eigenen Ländern und die, die geflohen sind?
Connection e.V. wurde vor 30 Jahren gegründet, zu Zeiten des Jugoslawienkrieges. Wir realisierten, dass damals etwa 300.000 aus den verschiedenen Teilen des Landes flohen, damit sie nicht rekrutiert werden und sich nicht an den Verbrechen der Kriege beteiligen müssen.
Wir arbeiten immer eng mit den Organisationen und Gruppen zusammen, die sich im Land selbst oder im Exil gegen Krieg, Militär und Wehrpflicht engagieren. In Westeuropa beraten und unterstützen wir diejenigen, die aufgrund der Repressionen und Strafverfolgung im Herkunftsland Schutz suchen. Über die Jahre hinweg konnten wir damit für Hunderte von Personen den notwendigen Schutz erreichen.
Für Connection e.V. ist die Desertion, Militärdienstentziehung und Kriegsdienstverweigerung, wo auch immer sie stattfindet, ein bedeutsamer Teil des Widerstandes gegen den Krieg. Es kann Sand im Getriebe des Militärs sein. Es ist ein Akt der Selbstbestimmung und Humanität. Es ist ein Zeichen auch für alle anderen, dass es Alternativen zum Einsatz im Krieg gibt, auch wenn Strafverfolgung droht.
Fußnoten:
[1] Der Menschenrechtsausschuss ist das Vertragsorgan, das die Einhaltung des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte überwacht. Ihre Entscheidungen sind bindend.
[2] https://hudoc.echr.coe.int/fre#%7B%22itemid%22:%5B%22002-440%22%5D%7D
[3] A/HRC/RES/24/17
[4] www.Connection-eV.org/article-3608
[5] www.Connection-eV.org/article-3608
[6] https://de.connection-ev.org/pdfs/2022-06-09_appealEurope-de.pdf